Markus Winter Gefahrgutservice
Gefahrgutbeauftragter   (EU-Sicherheitsberater)


24-Stunden Notrufnummer (24 HRS Emergency Contact Number)

Immer mehr Luftfahrtgesellschaften und nahezu alle Reedereien fordern bei Transporten von Gefahrgütern eine 24 Stunden-Notfallnummer (24 hrs emergency contact number,). Des Weiteren wird von einigen Staaten ebenfalls die Bereitstellung einer 24 Stunden-Notfallnummer in der Beförderungsdokumentation gefordert.

An diese 24 Stunden-Notfallnummer werden sehr hohe, nachfolgend aufgeführte, Anforderungen gestellt:

In welchem Zusammenhang und unter welchen Voraussetzungen kann für Gefahrguttransporte eine 24 Stunden erreichbare Notfall-Telefonnummer gefordert werden?

•         Luftfracht-Transporte

•         Seefracht-Transport

•         Transporte mit der Bahn

•         staatliche Beschränkungen

•         Einschränkungen von Luftfahrtgesellschaften, Reedereien und Eisenbahngesellschaften

Welche Erfordernisse werden an eine Notfall-Telefonnummer gestellt?

•         Erreichbarkeit 24 Stunden – 365 Tage im Jahr für die gesamte Dauer des Transportes

•         Auskunft,in englischer Sprache, ohne Unterbrechung des Telefonates

•         Kenntnisse über die Gefahren und Eigenschaften der beförderten Güter

•         Hilfestellung in Bezug auf Minimierung der Unfallfolgen

•         Notfallmaßnahmen in Englischer Sprache bei:

           -         Gefahrgutunfällen (z. B. Brand, Leckage)

           -          Verletzten Personen

           -          Havariebeseitigung/Entsorgung

           -          Alle anderen Abweichungen während des Transportes

Wer ist für die Bereitstellung einer Notfall-Telefonnummer verantwortlich?

•         Versender von Gefahrgütern

Welche Konsequenzen können bei Bereitstellung einer „Notfall-Telefonnummer“ entstehen welche nicht oder nur in Teilen den Gefahrgut-Transportvorschriften entspricht?

•         Transportverzögerung

•         Kostenpflichtige Ablehnung durch die Airline/Reederei

•         Regressansprüche durch die Transportgesellschaften, Ihre Kunden und Empfangsstaaten

•         Strafen bis zu 10.000 € (bei Vorsatz bis zu 50.000 €)

•         Produktschäden durch Transportverzögerung

Wer haftet bei Nichteinhaltung der Anforderungen an die Notfall-Telefonnummer?

•         Der Anbieter der Telefonnummer wird persönlich haftbar gemacht

Bedenken Sie bitte das Sie Urlaubs- und Krankheitsvertretungen benennen müssen welche zu jeder Zeit im Besitz aller Gefahrgutrechtlichen Informationen sein müssen und Kenntnis über alle auf dem Transport befindlicher Gefahrgüter und den daraus resultierenden Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt haben müssen.

Auf Grund der oben genannten Aufstellungen sollten Überlegungen angestellt werden, ob man sich als Auftraggeber eines Gefahrguttransportes dieser Verantwortung stellen möchte.

Gerne unterbreite ich Ihnen ein auf Ihre Anforderungen zugeschnittenes Angebot zur Bereitstellung der Notfall-Telefonnummer.

Hierzu werden die aktuellen Sicherheitsdatenblätter -MSDS- Ihrer Produkte, in deutscher und englischer Sprache, benötigt. Sind diese nicht oder nur veraltet vorhanden bin ich Ihnen gerne bei der Beschaffung der aktuellen Versionen behilflich. 

ANMERKUNG:

In der Praxis nutzen Versender immer wieder die in den Sicherheitsdatenblättern angegebenen Notfall-Telefonnummern in ihren Beförderungsdokumenten.

Die in den MSDS angegebenen Notrufnummer von z. B. Giftnotrufzentralen dürfen für Hilfestellungen bzw. Auskünfte bei Vorfällen/Unfällen mit Gefahrstoffen (Umgangsrecht) bei z. B. Herstellung, Weiterverarbeitung und Verwendung genutzt werden.

Auskünfte und Hilfestellung bei Beförderung von Gefahrgut (Transportrecht) dürfen und/oder können diese Anbietern in der Regel nicht geben.

Notfall-Telefonnummern von Anbieter welche alle Anforderungen an eine sichere Gefahrgutbeförderung erfüllen und in Sicherheitsdatenblättern genannte werden dürfen in der Regel nur nach Rücksprache mit dem jeweiligen Anbieter, sicherheitshalber in Verbindung mit einer schriftlichen Bestätigung, für gewerbliche Transporte verwendet werden (fehlende Vertragsverbindung zwischen Anbieter und Versender). Bei unrechtmäßiger Nutzung kann es zu Zivilrechtsklagen kommen welche das Strafmaß von 50.000 € deutlich übersteigen können.

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